Freitag, 17. Februar 2017

Mietwagenkosten bei langer Mietdauer und fehlenden Eigenmitteln

Unfallschadensregulierung: Bei fehlenden Eigenmitteln muss kein Kredit aufgenommen werden. Weiß die gegnerische Versicherung, dass der Geschädigte den Schaden nicht aus eigenen Mitteln vorfinanzieren kann, muss der Geschädigte keinen einen Kredit aufnehmen, um schnell eine Ersatzbeschaffung vorzunehmen und somit eine längere Ausfallzeit zu vermeiden. So sieht es das Landgericht Stralsund. Der Versicherer hatte sich vier Wochen Zeit gelassen, bis die Eintrittspflicht bestätigt war. Die Mietwagenkosten für die vier Wochen wollte die Haftpflichtversicherung aber nicht übernehmen. Sie meinte, der Geschädigte hätte den langen Ausfallzeitraum vermeiden müssen, indem er einen Kredit aufnimmt oder über seine Vollkaskoversicherung abrechnet. Das sah das Landgericht anders. Die Vollkaskoversicherung ist nicht dazu da, den Schädiger zu entlasten. Und einen Kredit muss man bekanntlich mit Zinsen zurückzahlen. Wenn der Versicherer sich lange Zeit nicht erklärt, ob er eintreten werde oder nicht, muss der Geschädigte ja mindestens theoretisch damit rechnen, den Kredit am Ende selbst abzahlen zu müssen. In das Abenteuer muss er sich nicht stürzen.

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